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Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes

Für die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat gab Fraktionssprecher Bernd Lang die Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Bad Breisig für die Jahre 2003 bis 2008 ab.

Der Prüfbericht ist datiert vom 16. Oktober 2014. Das Anschreiben zum Prüfbericht lag nicht vor. Der Eingangsstempel auf dem Prüfbericht fehlt.  Aus der Verwaltung war zu hören, dass der Bericht Ende Oktober/Anfang November 2014 eingegangen ist.  Aus der Verwaltung war weiter zu hören, dass der Prüfbericht im Februar 2015 an die Arbeitsebene ausgehändigt worden ist mit dem Auftrag, Stellungnahmen auszuarbeiten. Wo war der Prüfbericht in der Zwischenzeit, im November, Dezember, Januar und Februar?

Das alles bedeutete im Kern, dass der Prüfbericht nicht in die Haushaltsberatungen 2015 einfließen konnte, obwohl er lange vorher vorlag. Was ist im Prüfbericht aus der Sicht der SPD-Fraktion wesentlich? Nur durch die Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk hat die Verbandsgemeinde ein positives Eigenkapital. Ansonsten wäre sie überschuldet. Die Tilgungs-verpflichtungen steigen erheblich ebenso wie die Kassenkredite. Positiv ist die Entwicklung der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer.

Wo muss die Verwaltung besser werden? Es ist schlecht, dass Fahrtenbücher in der Stichprobenkontrolle von 113 Fahrten „überwiegend unvollständig“ waren. Es ist gut, dass damit Schluss ist. Wenn ich mir vorstellte, ich hätte in meinem ersten Beruf als Lehrkraft am Ende einer jeden Woche der Schulleitung ein Klassenbuch vorgelegt mit „überwiegend unvoll-ständigen“ Einträgen, ich hätte richtig eins auf die Mütze bekommen. Und das völlig zurecht.

Die Beschaffung der Telefonanlage Ende 2011 erfolgte gegen alle einschlägigen Regeln: Keine öffentliche Ausschreibung. Kein Leistungsverzeichnis. Kein Wettbewerb. Keine Beteiligung der Gremien. Keine Berücksichtigung früherer Prüfergebnisse. Kreditaufnahmen erfolgten „deutlich über den Bedarf hinaus“. In 2010 um den Betrag von mehr als 250.000 Euro. Die aus zwei Sätzen bestehende Stellungnahme ignoriert das Prüfergebnis. Der Komplex „Sondernutzungsgebühren“ ist in erster Linie Sache der Stadt.

Eine Satzung ist allerdings keine bloße Leitlinie oder Empfehlung, sondern gesetztes Recht. Gesetztes Recht, das nur teilweise angewendet wird, schafft sich selber ab.

Prüfungszeitpunkt war März 2013. Zu diesem Zeitpunkt waren elf Beitragsmaßnahmen noch nicht endgültig abgerechnet. Die Fertigstellung dieser Maßnahmen lag sieben bis zwölf Jahre zurück. Das gesamte Prüfkapitel „Feuerwehren“ sollte mit den Freiwilligen Feuerwehren der Verbands-gemeinde im Einzelnen beraten werden. Die SPD-Fraktion hält an allen fünf Standorten der Freiwilligen Feuerwehren fest. An diesem Punkt können die Prüfer nicht überzeugen. Freiwillige Feuerwehren sind nicht nur ein Gegenstand reiner Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, sondern in den Gemeinden eine starke Kraft in der Vereinskultur.

Den Prüfern ist zuzustimmen, wenn sie fordern, dass  das Notwendige vor dem Wünschenswerten gehen muss, und wenn sie kritisieren: „Allgemein betrachtete die Verbandsgemeindeverwaltung die Notwendigkeit als gegeben, wenn Haushaltsmittel vorgesehen waren.“

Den Prüfern ist ebenfalls zuzustimmen, wenn sie feststellen: „Für Zusatzausrüstung und Extras hatte die Verbandsgemeinde-verwaltung immer zu prüfen, ob sie mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar waren. Sie durften nur dann angeschafft werden, wenn sie zur Aufgabenerfüllung notwendig waren. Gesichtspunkte, wonach Mehrausstattung lediglich wünschenswert ist, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.“

Mitarbeiter der Verwaltung und auch alle, wirklich alle Ratsmitglieder müssen mit Geld des Steuerzahlers so umgehen, als sei es das eigene Portemonnaie. Mit anderen Worten: Mit Geld so umgehen, wie es 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger tun. Im Prüfbericht für die Stadt Bad Breisig wird für bauliche Maßnahmen darauf verwiesen, dass in der Leistungsphase 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) das Führen eines „Bautagebuches“ eine entscheidende Bedeutung gewinnen kann, wenn Strittiges zu klären ist. Diese Leistung – das Führen des Bautagebuches – wird bezahlt. Dann muss sie auch erbracht werden. Auch gegenüber der Verbandsgemeinde bei allen baulichen Maßnahmen.  Ob Tiefbau, Hochbau, Straßenbau oder Landschaftsbau. Ob es die Erweiterung und Sanierung eines Feuerwehrhauses ist oder die Erneuerung der Spielfläche eines Sportplatzes.

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