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Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Einzelhändler werden auf Antrag der SPD-Fraktion für das Jahr 2020 komplett erlassen

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist insbesondere die Gastronomie stark von den Folgen betroffen. Als Tourismus-Ort ist die Stadt Bad Breisig auf die Gastronomie-Betriebe angewiesen. Die Einnahmen aus der Sondernutzung von Straßen stellen für die Stadt Bad Breisig mit ca. 22.000 € pro Jahr einen Betrag dar, der gegenüber dem Stellenwert der Gastronomie für Bad Breisig relativ gering ist. Für den einzelnen Betrieb kann das Erlassen dieser Gebühren jedoch eine Hilfe darstellen, die zum Erhalt des Betriebes beiträgt. Daher hatte die SPD-Fraktion im Stadtrat das Erlassen dieser Straßennutzungsgebühren für das Jahr 2020, unabhängig davon, ob eine Außengastronomie in diesem Jahr noch möglich sein wird bereits am 09. Mai 2020 beantragt. Damit trägt die Stadt Bad Breisig dazu bei, Entlastungen im so wichtigen Tourismusbereich herbeizuführen und mögliche Insolvenzen besonders im Bereich der Gastronomen im kommenden Winter abzuwenden. Bei der Stadtratssitzung vom 14. September 2020 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der FDP und (teilweise) der FWG-Fraktion dem Antrag der SPD zugestimmt.

Die SPD-Fraktion möchte sich hier insbesondere bei der CDU-Fraktion bedanken, welche bei der vergangenen Sitzung des Stadtrates von dem im Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen 50%-Kostenerlass durch die FWG-Fraktion abgekommen ist und dem ursprünglichen Antrag der SPD überraschend doch noch gefolgt ist. Damit hat die Stadt Bad Breisig den so hart betroffenen Gastronomen und Einzelhändlern einen dringend und für die Stadt nicht schmerzvollen Dienst geleistet. Die SPD-Fraktion wird die Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen für die Gewerbetreibenden auch weiterhin aufmerksam verfolgen und entsprechend handeln, denn für die Stadt ist eine für ein Jahr ausbleibende Sondernutzungsgebühr selbstverständlich besser zu verkraften, als ein komplett ausfallender Gewerbebetrieb, der durch Insolvenz und Schließung gar ausfallende Gewerbesteuereinnahmen zur Folge hätte.

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