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Jusos im Breisiger Land sind gegen Uploadfilter

Am Dienstag, den 26.03.2019, stimmte das EU-Parlament über die sogenannte Urheberrechtsreform ab. Durch diese sollen Urheber in Zukunft vor Internetgiganten wie Google, YouTube, Facebook und Co. geschützt werden und leistungsgerecht vergütet werden. Es gibt nur ein paar Probleme bei dieser Reform.

Explizit beziehen sich diese Probleme auf die Artikel 11 und 13 bzw. nach der Neuordnung der Artikel auf die Artikel 15 und 17.

Der Artikel 15 entspricht im wesentlichen der deutschen Fassung des Leistungsschutzrechts. Dieses im März 2013 eingeführte Gesetz sollte dazu führen, dass News-Aggregatoren wie Google die Nutzung von Bildern, Überschriften und Textpassagen aus Online-Artikeln von deutschen Verlagen zukünftig durch Lizenzgebühren eben jene Verlage entschädigen. Die gewünschte Konsequenz blieb aus. Stand heute haben deutsche Verlage durch dieses Gesetz null Euro verdient. Das spanische Pendant dazu hat genau das selbe Ergebnis geliefert.

Im sogenannten Artikel 17 geht es um die Einhaltung von Urheberrecht in Form von Uploadfiltern. Die Bezeichnung Uploadfilter hatte bei der Abstimmung im September 2018 für heftigen Unmut bei Kritikern gesorgt, da es in seiner Form das Recht auf Meinungsfreiheit einschränkt.

Im Grund genommen sollen Betreiber von Internetwebsiten und Apps in Zukunft durch Artikel 17 dazu gezwungen sein, alle Inhalte die durch sie selbst als auch durch ihre Nutzer vor dem eigentlichen Upload, also dem Erscheinen in der App oder auf der Website,  auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. In der Theorie klingt das schlüssig. Aber in der Praxis ist es unmöglich umzusetzen, da es gewisse Sonderfälle gibt, wie zum Beispiel Karikaturen, Zitate, Memes etc. die durch Uploadfilter nicht einwandfrei von tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen unterschieden werden könnten. Des Weiteren ist eine Installation einer Uploadfilterinfrastruktur eine Gefährdung der Meinungsfreiheit, da es von Firmen sowie von radikalen Regierungen dazu genutzt werden kann, unter dem Deckmantel des Urheberrechts unliebsame Meinungen zu löschen.

Außerdem soll Artikel 17 Urheber und Kreative in Deutschland vor Google und Co. schützen. Tut es auch, aber die ganzen Newcomer und Kleinkreativen tritt es mit Füßen. Geschützt sind Anbieter, die kürzer als 3 Jahre existieren und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz generieren. Während es ein leichtes wäre für YouTube einen Uploadfilter zu installieren, kann sich ein Videoportal was seit mehr als 3 Jahren besteht, aber keinen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro generiert, im schlimmsten Fall gar kein Geld generiert, es sich überhaupt nicht leisten einen solchen Filter zu installieren. Damit müsstet das kleine Portal seinen Dienst einstellen um nicht Gefahr zu laufen gegen Artikel 17 zu verstoßen und somit anstelle des Uploaders der Urheberrechtsverstoßung angeklagt zu werden. Somit würde es YouTubes Marktanteil nur verstärken, da kleine Portale aussterben würden und die Diversität des Internets bedroht wäre.

Und als wäre das alles noch nicht genug, hat die CDU/CSU-Europafraktion es auch noch geschafft, eine ganze Generation durch diese Urheberrechtsreform gegen sich aufzubringen und zwar zu Recht.

Als die Bedenken über Uploadfilter im September von Kritikern geäußert wurden, versprach man das Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten, dass eine Einführung von Uploadfiltern nicht erfolgen würde. Im Februar diesen Jahres legte man einen neuen Entwurf vor, in dem das Wort Uploadfilter nicht mehr vorkam. Der Clou an der Sache ist, dass das Wort nicht mehr vorkommt, der Artikel 17 aber immer noch Uploadfilter als Mittel einsetzen soll. Als dies auffiel, brachten viele junge Leute im Internet ihren Frust zum Ausdruck, eine Petition mit über 5 Millionen Unterschriften wurde gestartet, EU-Parlamentsmitglieder wurden kontaktiert, Demos wurden organisiert und alles was man als Reaktion der CDU/CSU zurück bekam waren Aussagen wie :“Die eingegangenen E-Mails sind alle nur von Google-Mail Accounts, das sind alles Google-Bots.“ „Google bezahlt die jungen Leute um auf die Straße zu gehen.“ „Ich habe mehr Follower als Sie, deswegen ist ihre Meinung quasi irrelevant.“

Zudem erschien am 25.03.2019 in der F.A.Z., eigentlich einem klaren Befürworter der Urheberrechtsreform, ein Artikel, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, zwischen Deutschland und Frankreich wäre sozusagen ein „Kuhhandel“ vollzogen worden. Deutschland will den Nord Stream 2 um günstiger Gas aus Russland zu importieren, Frankreich stellte sich quer. Frankreich wollte die Urheberrechtsreform, Deutschland stellte sich quer. Im Endeffekt hat Peter Altmaier wohl einen Deal mit Frankreich geschlossen: Nord Stream 2 für Urheberrechtsreform. Damit wurden die Interessen von EU-Bürgern für billiges Gas aus Russland verkauft.

Diese Taten und Aussagen zeugen davon, dass hier Politiker am Werke sind, denen die Meinungen von echten Menschen, echten EU-Bürgern und echten Nutzern des Internets vollkommen egal sind. Wir von den Jusos Breisiger Land begrüßen es, dass die SPD-Europafraktion sich nun einstimmig gegen die Einführung dieses Gesetzes gestellt hat, auch wenn es im Endeffekt leider nicht gereicht hat die Urheberrechtsreform in ihrer jetzigen Fassung zu verhindern.

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